Dauer
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6 Monate, im Einzelfall ist eine Verlängerung möglich
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Termine |
Die AGH Stellen werden sowohl vom JC Karlsruhe -Landkreis, als auch vom JC Bretten, nach Absprache mit dem zuständigen persönlichen Ansprechpartner( pAp) und in Form einer Zuweisung besetzt.
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Ansprechpartner |
Herr Runne JC Karlsruhe-Landkreis/JC Bretten Tel.: 0721/4646212 runne@ide-trainingsinstitut.de
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Informationen
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Arbeitsgelegenheiten werden ausschließlich für die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) eingesetzt. Mit Arbeitsgelegenheiten erzieltes Einkommen soll entweder den Sozialleistungsbezug ersetzen, wie dies bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, der Entgeltvariante oder „Einkommen statt Stütze“ gilt. Zum Anderen soll der Mehraufwand durch die Arbeitsgelegenheit entschädigt werden, hierzu gehören die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, die sogenannten Ein-Euro-Jobs. Im Landkreis ist eine Mehraufwandsentschädigung von € 1,- je geleisteter Arbeitsstunde plus eine monatliche Fahrgeldleistung in Höhe des Preises für das Deutschlandticket, hier € 49,- je Monat geregelt.. Das angestrebte Ziel jeder Arbeitsgelegenheit ist die Eingliederung auf dem regulären Arbeitsmarkt über den Umweg einer zunächst zusätzlich geschaffenen Beschäftigung. Zusätzlich soll das Wiedererlernen von Schlüsselqualifikationen oder Wiedergewöhnung an die Arbeitswelt und den Arbeitsalltag erreicht werden. Sie werden bei Personen eingesetzt, bei denen der direkte Weg der Integration nach Auffassung des Vermittlers(pAp) wenig aussichtsreich oder bereits gescheitert ist. Zielgruppe sind die Langzeitarbeitslosen und Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen. Bei entsprechenden Fördervoraussetzunen kann auch eine Weiterbeschäftigung, nach Ende des AGH Förderzeitraums, bei der AGH Einsatzstelle greifen.
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Dauer
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6 Monate, im Einzelfall ist eine Verlängerung möglich
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Termine |
Die AGH Stellen werden in Karlsruhe vom JC Karlsruhe-Stadt, nach Absprache mit dem zuständigen persönlichen Ansprechpartner, (pAp) und in Form einer Zuweisung besetzt.
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Ansprechpartner |
Herr Runne, Tel.: 0721/4646212 runne@ide-trainingsinstitut.de
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Informationen
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Arbeitsgelegenheiten werden ausschließlich für die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) eingesetzt. Mit Arbeitsgelegenheiten erzieltes Einkommen soll entweder den Sozialleistungsbezug ersetzen, wie dies bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, der Entgeltvariante oder „Einkommen statt Stütze“ gilt. Zum Anderen soll der Mehraufwand durch die Arbeitsgelegenheit entschädigt werden, hierzu gehören die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, die sogenannten Ein-Euro-Jobs.
Im Stadtbereich ist eine Mehraufwandsentschädigung von € 2,- je geleisteter Arbeitsstunde ohne eine monatliche Fahrgeldleistung geregelt.. Das angestrebte Ziel jeder Arbeitsgelegenheit ist die Eingliederung auf dem regulären Arbeitsmarkt über den Umweg einer zunächst zusätzlich geschaffenen Beschäftigung. Zusätzlich soll das Wiedererlernen von Schlüsselqualifikationen oder Wiedergewöhnung an die Arbeitswelt und den Arbeitsalltag erreicht werden. Sie werden bei Personen eingesetzt, bei denen der direkte Weg der Integration nach Auffassung des Vermittlers(pAp) wenig aussichtsreich oder bereits gescheitert ist. Zielgruppe sind die Langzeitarbeitslosen und Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen. Bei entsprechenden Fördervoraussetzunen kann auch eine Weiterbeschäftigung, nach Ende des AGH Förderzeitraums, bei der AGH Einsatzstelle greifen. |