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Dauer
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6 Monate, im Einzelfall ist eine Verlängerung möglich max. 130 Arbeitsstunden pro Monat |
| Termine |
Die AGH Stellen werden von den Jobcentern nach Absprache mit dem zuständigen persönlichen Ansprechpartner( pAp) und in Form einer Zuweisung besetzt. |
| Ansprechpartner |
Denise Schal-Lohfeldt Tel.: 0178/44 77 06 9 |
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Informationen
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Arbeitsgelegenheiten werden ausschließlich für die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) eingesetzt.
Mit Arbeitsgelegenheiten erzieltes Einkommen soll entweder den Sozialleistungsbezug ersetzen, wie dies bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, der Entgeltvariante oder „Einkommen statt Stütze“ gilt. Zum Anderen soll der Mehraufwand durch die Arbeitsgelegenheit entschädigt werden, hierzu gehören die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, die sogenannten Ein-Euro-Jobs.
Das angestrebte Ziel jeder Arbeitsgelegenheit ist die Eingliederung auf dem regulären Arbeitsmarkt über den Umweg einer zunächst zusätzlich geschaffenen Beschäftigung. Zusätzlich soll das Wiedererlernen von Schlüsselqualifikationen oder Wiedergewöhnung an die Arbeitswelt und den Arbeitsalltag erreicht werden.
Zielgruppe sind Langzeitarbeitslose und Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen. |